Kurzbeschrieb
Temporäre Werbetafel
Generelle Information
Die Bewilligungspraxis für das Aufstellen von befristeten Reklameträgern unterscheidet sich für gewerbliche Gesuche und für nicht kommerzielle Gesuche von Vereinen/Parteien.
Eingabe des entsprechenden Gesuchsformulares gemäss Angaben.
Zeitlich befristetes Reklamegesuch für Vereine
Dieses Gesuch darf von Chamer Vereinen und für Veranstaltungen in Cham verwendet werden. Die Werbeträger dienen der Information und Publikation von Veranstaltungen, Festivitäten und Ausstellungen ohne kommerziellen Charakter.
Verantwortlich für das Aufstellen und das Abräumen der Werbeträger ist der Gesuchsteller.
Zeitlich befristetes Reklamegesuch für Parteien: Dieses Gesuch ist für Werbung der Parteien ohne Gesamterneuerungswahlen.
Gewerbliches zeitlich befristetes Reklamegesuch
Dieses Gesuch ist für Werbeträger zu verwenden, welche für einen kommerziellen Zweck, z.B. Verkäufe, Ausstellungen mit Verkaufsangeboten, Kurse usw. werben.
Ergebnis
Das Bewilligungsgesuch ist auszudrucken und auszufüllen.
Kosten
Die Bewilligungsgebühren betragen pro Anlass CHF 50.00
Bemerkungen
Werbetafeln dürfen weder verkehrs- noch sichtbehindernd sein.
Vorbedingungen
Schriftliches Einverständnis des Grundeigentümers für private Standorte
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen und abschicken
- Bewilligung abwarten, Werbetafel aufstellen
Formular
Siehe Dokumente weiter unten
Erforderliche Dokumente
keine
Rechtliche Grundlagen
Kantonale Verordnung über den Strassenverkehr und die Strassensignalisation vom 22.02.1977, Art. 13 sowie das Reklameregelement der Gemeinde Cham, Art. 4.
Weiterführende Informationen und Dokumente
Schweizerisches Strassenverkehrsgesetz.
Adresse
Einwohnergemeinde Cham, Polizeiamt
Postfach
6330 Cham
Tel 041 723 87 81
info@cham.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 11.45 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
montags bis 18.00 Uhr