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Gemeindliche Liegenschaften

Der Bereich Liegenschaften ist verantwortlich für den Betrieb, die Verwaltung und den Unterhalt der gemeindlichen Liegenschaften.
Die gemeindlichen Liegenschaften werden in Liegenschaften des Verwaltungsvermögens und des Finanzvermögens aufgeteilt.

Liegenschaften im Verwaltungsvermögen dienen unmittelbar der öffentlichen Aufgabenerfüllung, zum Beispiel als Schulhaus oder Gemeindehaus.

Dem Finanzvermögen sind hingegen all jene Liegenschaften zugeordnet, mit denen ohne Beeinträchtigung der öffentlichen Aufgabenerfüllung kaufmännisch gearbeitet werden kann.