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Lärm

Im dicht besiedelten Gebiet wird Ruhe immer mehr zu einem raren Gut. Als Lärm wird "unerwünschter Schall" bezeichnet, verursacht durch Strassen-, Eisenbahn oder Flugverkehr, Veranstaltung, Industrie/Gewerbe, Baustellen oder Nachbarschaft. Welche Geräusche jedoch als unerwünscht, d.h. als Lärm empfunden werden, hängt sehr stark vom subjektiven Empfinden ab. Sicher ist, dass übermässiger Lärm krankmacht.

Vor den gesundheitlichen Schäden soll die Lärmschutzgesetzgebung schützen. Um die Lärmbelastung zu beurteilen und zu begrenzen, legt die Lärmschutzverordnung Planungswerte, Immissionsgrenzwerte und Alarmwerte für verschiedene Lärmarten fest.

Wo es an spezifischen rechtlichen Grundlagen fehlt, gelten oftmals die allgemeinen Regeln des menschlichen Zusammenlebens. Gerade wenn es um alltägliche Lärmprobleme geht, spielen gegenseitige Rücksichtnahme, Kommunikation sowie verhältnismässiges Handeln eine wichtige Rolle.

Je nach Lärmart und genaueren Umständen gibt es unterschiedliche Grundlagen und Wege, den Lärmproblemen zu begegnen.

Bei Fragen aller Arten zum Thema Lärm helfen Ihnen die Stelle Umwelt der Einwohnergemeinde Cham und die kantonale Lärmschutzfachstelle des Kantons Zug weiter.

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