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Generelle Informationen

Die Resultate des Kantons finden Sie unter www.zug.ch und des Bundes unter www.admin.ch

Urne Öffnungszeiten

Haupturne Mandelhof
  • Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr

Voraussetzungen

Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt.

Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.

Brieflich abstimmen

Was ist zu beachten?
  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmzettelkuvert und kleben Sie dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettelkuvert in das amtliche Rücksendekuvert, so dass im Fenster die Anschrift der Gemeindekanzlei erscheint. Verschliessen Sie es anschliessend. Wenn Sie infolge eines körperlichen Gebrechens nicht in der Lage sind, das Rücksendekuvert selber zu unterschreiben, lassen Sie das Kuvert in Ihrem Auftrag von einer stimmberechtigten Vertrauensperson unterzeichnen.
  4. Sie können das amtliche Rücksendekuvert beim Gemeindebriefkasten einwerfen, portofrei per Post schicken, während den Öffnungszeiten im Mandelhof oder während der ordentlichen Abstimmungszeiten in ein Stimmlokal abgeben. Das Rücksendekuvert ist rechtzeitig in einen Briefkasten der Post oder der Gemeinde zu werfen.

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
  • ein anderes Kuvert als der offizielle Stimmrechtsausweis benützt wird
  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • der Stimmrechtsausweis mehr als ein Stimmzettelkuvert enthält
  • das Stimmzettelkuvert mit Kennzeichen versehen ist