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Nachlassinventar: Protokoll über die Inventaraufnahme

Nach dem Tod einer steuerpflichtigen Person muss sowohl für die kantonalen Steuern als auch für die direkte Bundessteuer von Gesetzes wegen innert zwei Wochen ein amtliches Inventar aufgenommen werden. Bei der Einwohnergemeinde Cham ist das Erbschaftsamt die zuständige Inventarbehörde.

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