Nachlassinventar: Protokoll über die Inventaraufnahme
Nach dem Tod einer steuerpflichtigen Person muss sowohl für die kantonalen Steuern als auch für die direkte Bundessteuer von Gesetzes wegen innert zwei Wochen ein amtliches Inventar aufgenommen werden. Bei der Einwohnergemeinde Cham ist das Erbschaftsamt die zuständige Inventarbehörde.
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Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt | 041 723 87 04 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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