Erbschaftsamt
Das Erbschaftsamt hat insbesondere folgende Aufgaben:
- Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge)
- allgemeine erbrechtliche Sicherungsmassnahmen gem. Art. 551 ZGB (Inventaraufnahme, Siegelung, Anordnung Erbschaftsverwaltung etc.)
- Unterstützung und Koordination der steuerrechtlichen Inventaraufnahme per Todestag im Auftrag der Steuerverwaltung des Kantons Zug
- Eröffnung der Verfügungen von Todes wegen im Erbfall (Testamentseröffnung)
- Ausstellung von Willensvollstreckerzeugnissen
- Ausstellung von Erbbescheinigungen
- Beratungen zum allgemeinen formellen Ablauf in Erbfällen
Öffnungszeiten
Di: 13.30 - 17.00 Uhr
Mi: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Do: 08.00 - 11.45 / 13.30 - 17.00 Uhr
Fr: 07.00 - 13.00 Uhr
Vor Feiertagen jeweils bis 16.30 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name |
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