Erbausschlagungserklärung
Wer als Erbe oder Erbin eine Erbschaft nicht antreten will, kann innert drei Monaten seit Kenntnis des Todes des Erblassers oder der Erblasserin beim Kantonsgericht Zug schriftlich die Ausschlagung erklären.
Aktionen
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Erbschaftsamt | 041 723 87 04 | Kontaktformular |
Name | Verantwortlich | Telefon |
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