Beglaubigungen, Beurkundungen
Beglaubigungen von Unterschriften, Kopien und Abschriften
Mit der amtlichen Beglaubigung bestätigt das Notariat Cham die Echtheit einer Unterschrift sowie die Übereinstimmung der Kopie oder Abschrift mit dem Originaldokument. Die Beglaubigung bezieht sich nicht auf den Inhalt des unterzeichneten Dokuments, dies im Unterschied zur öffentlichen Beurkundung.
Personen, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, haben persönlich auf dem Notariat zu erscheinen und sich mit einem amtlichen Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte; Führerausweis und/oder Ausländerausweis genügen nicht) auszuweisen. Bei Beglaubigungen von Fotokopien, Auszügen und Abschriften ist es notwendig, das Original mitzunehmen. Die Fotokopie wird durch das Notariat erstellt. Die Beglaubigung einer Fotokopie, eines Auszuges oder einer Abschrift ist personenunabhängig.
Für Beglaubigungen stehen Ihnen gerne die Mitarbeitenden der Einwohnerdienste zur Verfügung. Wir bitten Sie um eine telefonische Voranmeldung.
Aita Born, aita.born@cham.ch, 041 723 87 31 oder
Ursula Bieri, ursula.bieri@cham.ch, 041 723 87 32 oder
Vanessa Meier, vanessa.meier@cham.ch, 041 723 87 33
Beurkundungen
Die Beurkundung ist für einige Urkunden und Verträge erforderlich. Dabei verfasst der Notar das Schriftstück und liest es den Beteiligten vor. Diese genehmigen es und unterzeichnen es in Anwesenheit des Notars.
Beglaubigungen
Die Einwohnerdienste stellen Ihnen gerne folgende Arten von Beglaubigungen aus:
Unterschriftsbeglaubigungen
Personen, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, haben persönlich bei den Einwohnerdiensten zu erscheinen und sich mit einem amtlichen Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte; Führerausweis und/oder Ausländerausweis genügen nicht) auszuweisen.
Gebühr
CHF 20.00 pro Einzelunterschrift
Beglaubigungen von Fotokopien, Auszügen und Abschriften
Das Original ist mitzubringen. Die Fotokopie wird durch die Beglaubigungsperson erstellt. Die Beglaubigung einer Fotokopie, eines Auszuges oder einer Abschrift ist personenunabhängig.
Gebühr
CHF 15.00 bis drei Seiten, danach für jede weitere Seite zusätzlich CHF 2.00
Wichtiger Hinweis
Wir bitten Sie um telefonische Voranmeldung. Nach Möglichkeit sind wir auch ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten für Sie da.
Für Beglaubigungen stehen Ihnen gerne
Aita Born, aita.born@cham.ch, 041 723 87 30 oder
Ursula Bieri, ursula.bieri@cham.ch, 041 723 87 30 oder
Vanessa Kull, vanessa.kull@cham.ch, 041 723 87 30
zur Verfügung.
Öffentliche Beurkundungen
Das Notariat berät Sie in den Bereichen Sachenrecht, Ehe- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht, erbringt weitere Dienstleistungen und erstellt die notwendigen Urkunden. Nähere Angaben finden Sie untenstehend.
Sachenrecht
- Eigentumsübertragungen von Grundstücken (Verkauf, Schenkung, Abtretung, Tausch usw.)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Parzellierungen / Mutationen
- Baurecht
- Begründung von weiteren Rechten wie Dienstbarkeiten, An- und Vormerkungen, Kaufsrecht, Vor- und Rückkaufsrecht
- Schuldbrieferrichtungen
Für die öffentliche Beurkundung von Verträgen über dingliche Rechte erstreckt die Zuständigkeit des Notariats grundsätzlich nur auf die in der Gemeinde gelegenen Grundstücke (vgl. § 4ff. des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen - Beurkundungsgesetz; BeurkG).
Ehe- und Erbrecht
- Eheverträge
- Erbverträge
- Testamente
Gesellschaftsrecht
- Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH
- Statutenänderungen (z. B. Sitzverlegung, Firmaänderung)
- Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung
- Nachliberierung des Aktien- oder Stammkapitals
- Übertragung von Stammanteilen bei einer GmbH
- Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine GmbH oder umgekehrt
- Errichtung von Stiftungen
Weitere Dienstleistungen
- Eidesstattliche Erklärungen
- Bürgschaftsverpflichtungen
- Vorsorgeaufträge
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin mit dem Notariat. Nach Möglichkeit sind wir auch ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten für Sie da. Zur Beurkundung ist ein amtliches Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte; Führerausweis und/oder Ausländerausweis genügen nicht) mitzubringen.
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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