Individuelle Prämienverbilligung
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 041 723 87 24 | Kontaktformular |
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Verantwortlich | Telefon |
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Bemerkung
Zu beachten ist:
Versicherte deren massgebende Steuerzahlen vorliegen und die gemäss Berechnung einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten bis Mitte Februar ein Antragsformular direkt von der Ausgleichskasse zugestellt. Alle anderen Versicherten können das Antragsformular bei der AHV- Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde oder online bei der Ausgleichskasse beziehen (Bestellungen werden erst ab Mitte Februar entgegengenommen). Das Antragsformular ist jeweils bis spätestens am 30. April bei der Gemeinde einzureichen, in welcher Sie am 01. Januar Wohnsitz hatten. Um einen Anspruch geltend zu machen, muss pro antragsstellende Person eine gültige Kopie der Versicherungspolice (KVG per 01. Januar) dem Antragsformular beigelegt werden. Bei zu spät eingereichten Formularen besteht kein Anspruch auf Prämienverbilligung.
Verfahren
Bestellformular
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