Kindes- und Erwachsenenschutz
Im Kanton Zug ist diese Amtsstelle für den Kindes- und Erwachsenenschutz zuständig. Ihre Aufgabe ist es, den Schutz von Kindern und Erwachsenen sicherzustellen, die nicht selbstständig in der Lage sind, Unterstützung für sich anzufordern. Im Mittelpunkt der Tätigkeit steht immer der schutzbedürftige Mensch, dessen Grundrechte es zu wahren gilt. Ziel ist, Betroffenen mit massgeschneiderten, individuellen Massnahmen zu helfen und deren Selbstbestimmungsrecht zu schützen und zu fördern.
KESCHA – neutrale Anlaufstelle für Betroffene
Personen, welche von einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenrechts betroffen sind, erhalten bei der unabhängigen Anlaufstelle KESCHA in Zürich Informationen und Beratung.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Soziales und Gesundheit | 041 723 88 00 | sg@cham.ch |