Babysitterinnen und Babysitter
Babysitterinnen und Babysitter sind in der Regel Jugendliche über 13 Jahre oder junge Erwachsene. Sie haben meistens einen Babysitterkurs abgeschlossen und sind keine diplomierten Kinderbetreuer/innen. Für Babysitterinnen und Babysitter besteht keine Melde- und Bewilligungspflicht. Die Qualitätssicherung der Kinderbetreuung liegt alleine in der Verantwortung der Eltern.
Für Betreuungsverhältnisse mit Babysitterinnen und Babysitter werden keine Betreuungsgutscheine ausgerichtet.
Der FamilienTreff Cham bietet für die Chamer Familien eine Babysittervermittlung an.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Administration Soziales und Gesundheit | 041 723 88 00 | Kontaktformular |