Bewilligungsgesuch für die einmalige Verlängerung im Gastgewerbe
Einmalige Verlängerung im Gastgewerbe
Generelle Information
Bewilligung für den Alkoholausschank über die bewilligten Öffnungszeiten hinaus, welche in der gastgewerblichen Bewilligung festgelegt sind.
Ergebnis
Das Bewilligungsgesuch kann direkt übermittelt werden.
Kosten
Die Gebühren für eine einmalige Verlängerung betragen CHF 50.00
Bemerkungen
Einmalige Verlängerungen im Gastgewerbe werden in der Regel drei Mal pro Kalenderjahr bewilligt.
Vorbedingungen
Gültiges Patent für den Alkoholausschank und den Handel mit gebrannten Wassern.
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen und abschicken und evtl. Meldung an die Polizei
- Anlass durchführen
- Rechnung bezahlen
Formular
Hier geht es zum Online-Formular
Erforderliche Dokumente
Keine
Rechtliche Grundlagen
Gesetz über das Gastgewerbe und den Kleinhandel mit gebrannten Wassern (Gastgewerbegesetz), Artikel 13, Absatz 4.
Weiterführende Informationen und Dokumente
Keine
Adresse
Einwohnergemeinde Cham, Polizeiamt
Postfach
6330 Cham
Tel 041 723 87 81
info@cham.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 11.45 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
montags bis 18.00 Uhr
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Polizeiamt | 041 723 87 81 | Kontaktformular |
Name | Telefon | Kontakt |
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Verkehr und Sicherheit | 041 723 87 81 | vs@cham.ch |
Name |
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Polizeiamt |