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Anerkennung vor und nach der Geburt

Wenn die Eltern eines Kindes nicht miteinander verheiratet sind, kann der Vater sein Kind vor oder nach der Geburt auf dem Zivilstandsamt anerkennen.

Voraussetzung ist, dass der Anerkennende der biologische Vater ist und nicht von Gesetzes wegen eine andere Vaterschaft vermutet wird.

Haben Sie Fragen oder möchten Sie mit uns einen Anerkennungstermin vereinbaren? Zögern Sie nicht uns anzurufen.
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