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Individuelle Prämienverbilligung

Versicherte deren massgebende Steuerzahlen vorliegen und die gemäss Berechnung einen Anspruch auf Prämienverbilligung haben, erhalten bis Mitte Februar ein Antragsformular direkt von der Ausgleichskasse zugestellt. Alle anderen Versicherten können das Antragsformular bei der AHV- Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde oder online bei der Ausgleichskasse Zug beziehen (Bestellungen werden erst ab Ende Februar entgegengenommen). Das Antragsformular ist jeweils bis spätestens am 30. April (Poststempel) bei der Gemeinde einzureichen, in welcher Sie am 01. Januar Wohnsitz hatten. Bei zu spät eingereichten Formularen besteht kein Anspruch auf Prämienverbilligung.

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