Grundstückgeschäfte
Sie begründen Stockwerkeigentum? Oder möchten Ihre Immobilie verkaufen? Nach Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) und Schweizerischem Obligationenrecht (OR) sind für verschiedene Grundbuchgeschäfte die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben, so für Kauf, Schenkung, Tausch, Pfandrechte, Wohnrecht, Nutzniessung und gewisse Dienstbarkeiten.
Das Notariat Cham ist mit der öffentlichen Beurkundung solcher Geschäfte für die Gemeinden Cham und Risch beauftragt. Das Amt für Grundbuch und Geoinformation des Kantons Zug ist zuständig für Grundbuchauszüge, Auskünfte, Eintragungen, Löschungen, Anmerkungen und Vormerkungen im Grundbuch.
Weitere Informationen und Kontaktangaben finden Sie unten stehend unter Notariat Cham.
Öffentliche Beurkundungen
Das Notariat berät Sie in den Bereichen Sachenrecht, Ehe- und Erbrecht sowie Gesellschaftsrecht, erbringt weitere Dienstleistungen und erstellt die notwendigen Urkunden. Nähere Angaben finden Sie untenstehend.
Sachenrecht
- Eigentumsübertragungen von Grundstücken (Verkauf, Schenkung, Abtretung, Tausch usw.)
- Begründung von Stockwerkeigentum
- Parzellierungen / Mutationen
- Baurecht
- Begründung von weiteren Rechten wie Dienstbarkeiten, An- und Vormerkungen, Kaufsrecht, Vor- und Rückkaufsrecht
- Schuldbrieferrichtungen
Für die öffentliche Beurkundung von Verträgen über dingliche Rechte erstreckt die Zuständigkeit des Notariats grundsätzlich nur auf die in der Gemeinde gelegenen Grundstücke (vgl. § 4ff. des Gesetzes über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung in Zivilsachen - Beurkundungsgesetz; BeurkG).
Ehe- und Erbrecht
- Eheverträge
- Erbverträge
- Testamente
Gesellschaftsrecht
- Gründung einer Aktiengesellschaft oder GmbH
- Statutenänderungen (z. B. Sitzverlegung, Firmaänderung)
- Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung
- Nachliberierung des Aktien- oder Stammkapitals
- Übertragung von Stammanteilen bei einer GmbH
- Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine GmbH oder umgekehrt
- Errichtung von Stiftungen
Weitere Dienstleistungen
- Eidesstattliche Erklärungen
- Bürgschaftsverpflichtungen
- Vorsorgeaufträge
Bitte vereinbaren Sie in jedem Fall einen Termin mit dem Notariat. Nach Möglichkeit sind wir auch ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten für Sie da. Zur Beurkundung ist ein amtliches Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte; Führerausweis und/oder Ausländerausweis genügen nicht) mitzubringen.
Zugehörige Objekte
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Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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