Ehe
Weitere Informationen finden Sie finden Sie unten stehend, unter anderem in der Publikation Informationsflyer Trauungen und eingetragene Partnerschaften.
Auszüge aus Zivilstandsregistern
- Geburtsschein
- Anerkennungsschein
- Eheschein
- Todesschein
- Familienausweis
- Familienschein
- Personenstandsausweis
- Ausweis über den registrierten Familienstand
- weitere Bestätigungen und Bescheinigungen
Diese Dokumente werden nur an bezugsberechtigte oder bevollmächtigte Personen abgegeben.
Die Gebühren für diese Dokumente richten sich nach der Eidgenössischen Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen (ZStGV) vom 27. Oktober 1999.
Ehevorbereitung und Trauung
Sie wollen demnächst heiraten? Wir freuen uns mit Ihnen und beraten Sie gerne persönlich über die notwendigen Formalitäten. Zögern Sie nicht uns anzurufen: 041 723 87 40
Den Termin für die Eheschliessung können Sie frühestens ein Jahr vor dem gewünschten Heiratsdatum reservieren. Die Termine für die Samstagstrauungen im Jahr 2025 finden Sie hier.
Wir bieten Trauungen im Gemeindehaus oder in der wunderschön gelegenen Villa „Villette“ an. Fotos unserer Traulokale finden Sie in unserem Fotoalbum.
Sie wohnen nicht in der Gemeinde Cham, Hünenberg oder Risch, möchten aber trotzdem bei uns getraut werden? Kein Problem. Nehme Sie bitte mit uns Kontakt auf, damit wir das weitere Vorgehen besprechen können. Wir freuen uns auf Sie!
Ehevorbereitungsverfahren
Das vom Zivilgesetzbuch vorgeschrieben Ehevorbereitungsverfahren kann frühestens drei Monate vor dem eigentlichen Trautermin gestartet werden. Das Gesuch ist am Wohnort eines der Verlobten einzureichen. Die Brautleute müssen dies persönlich und bei uns im Mandelhof durchführen. Das unter der Rubrik „Dokumente“ aufgeführte Formular 34 kann zu diesem Termin bereits ausgefüllt mitgebracht werden.
Namen der Ehegatten
Die Heirat hat keinen Einfluss auf Namen und Bürgerrecht der Ehegatten. Beide behalten die vor der Heirat geführten Familiennamen und Heimatorte.
Die Brautleute können jedoch vor der Heirat gemeinsam erklären, den ledigen Familiennamen der Braut oder des Bräutigams zum gemeinsamen Namen zu bestimmen.
Weitere Informationen und Merkblätter rund um die zivile Trauung finden Sie unter Dokumente.
Testament, Ehe- und Erbvertrag
Beratungen erhalten Sie bei Advokaturbüros, Banken und Treuhandgesellschaften.
Testament aufsetzen
Damit Sie ein Testament aufsetzen können, müssen Sie 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Es gibt drei Arten von Testamenten:
- Das handschriftliche (eigenhändige) Testament
- Das öffentliche (notarielle) Testament
- Das mündliche Testament (Nottestament - notariell - Ausnahmefall)
- Angabe von Ort, Tag, Monat und Jahr der Errichtung auf dem Dokumentes;
- Sie müssen den gesamten Testamentstext (auch Orts- und Datumsangabe) selber handschriftlich verfassen;
- Sie müssen das Testament persönlich unterschreiben.
Ehe und Erbverträge
Ein Erbvertrag zwischen dem so genannten Erblasser und einem oder mehreren Erben ist erst gültig, wenn er öffentlich beurkundet ist. Nachträglich kann man ihn nur mit dem Einverständnis aller Vertragspartner ändern oder auflösen.
Der Erbvertrag ist vor allem dann eine Alternative zum Testament, wenn man jemanden unwiderruflich begünstigen, freiwillig auf seinen Pflichtteil verzichten (Erbverzicht) oder eine weitere Massnahme definitiv festlegen möchte.
Für die Errichtung dieser Verträge können Sie sich an unsere gemeindliche Urkundsperson oder auch an einen sonstigen Notar oder Rechtsanwalt wenden.
Depotstelle
Die Einwohnerdienste führen die Depotstelle für letztwillige Verfügungen (Testamente, Ehe- und Erbverträge) für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in Cham.
Die Dokumente können persönlich oder schriftlich eingereicht werden. Bei schriftlicher Einlage sind die genauen Personalien aufzuführen.
Es ist eine einmalige Depotgebühr von CHF 30.00 zu entrichten.
Zugehörige Objekte
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Name | Telefon | Kontakt |
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Zivilstands- und Bestattungsamt | 041 723 87 40 | Kontaktformular |