Von Cham wegziehen
Zudem bietet der Bund nützliche Informationen, damit bei einem Wegzug nichts vergessen geht.
Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich an unserem Schalter oder via Online-Schalter abmelden. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern benötigen wir:
- Pass oder Identitätskarte
Bei ausländischer Staatsbürgerschaft benötigen wir von Ihnen den:
- Ausländerausweis im Original
- Kopie des neuen Mietvertrags
- Preis
- 0
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Telefon | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 041 723 87 30 | Kontaktformular |