Kopfzeile

Inhalt

Von Cham wegziehen

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich bei den Einwohnerdiensten oder via Online-Schalter abmelden. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Zudem bietet der Bund nützliche Informationen, damit bei einem Wegzug nichts vergessen geht.

Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Ta…
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich an unserem Schalter oder via Online-Schalter abmelden. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern benötigen wir:

  • Pass oder Identitätskarte

Bei ausländischer Staatsbürgerschaft benötigen wir von Ihnen den:
  • Ausländerausweis im Original
  • Kopie des neuen Mietvertrags
Weitere Informationen und Leistungen finden Sie unter www.ch.ch
Preis
0

Zugehörige Objekte

Name VornameFunktionTelefonKontakt