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Übersicht Submissionsverfahren Cham

Für das Submissionswesen in der Gemeinde Cham gelten das Gesetz "öffentliches Beschaffungswesen", die entsprechende Vollziehungsverordnung des Kantons Zug und die Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen als Grundlage. Zusätzlich hat der Gemeinderat Cham die unten aufgeführte Übersichtstabelle über das Submissionsverfahren Cham verabschiedet.

Bei Fragen zum gemeindlichen Submissionswesen ist Daniel Meister unter Tel. 041 723 87 52 Ihr Ansprechpartner.

Informationen

Datum
25. April 2024

Dokumente

Name
Submissionsverfahren Einwohnergemeinde Cham (XLSX, 16.47 kB) Download 0 Submissionsverfahren Einwohnergemeinde Cham

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