Diese Verordnung regelt den Umgang des Personals und von Behördenmitgliedern mit elektronischen Kommunikationsmitteln der Internetdienste, die von der Gemeinde als Arbeitgeberin oder mit dem zur Verfügung Stellen eines Arbeitsplatzes angeboten werden. Vorbehalten bleiben bundesrechtlich definierte Nutzungen von Informationstechniken.