Erste Gemeindeversammlung mit Frauenbeteiligung
Dies wurde möglich, nach dem an der Eidgenössischen Abstimmung vom 07.02.1971 das Frauenstimm- und Wahlrecht bei einer Stimmbeteiligung von 57,0% mit 65,76% JA- gegen 34,24% NEIN-Stimmen angenommen wurde.
In Cham wurden bei einer Stimmbeteiligung von 64,6% total 859 JA- und 508 NEIN-Stimmen gezählt.
An der besagten Gemeindeversammlung wurde u.a. beschlossen, dass im Hinblick auf die grössere Anzahl von Stimmenden die Urnenöffnungszeiten verlängert werden. Zudem wurde beschlossen, dass die Vorlagen für die Gemeindeversammlungen nicht mehr persönlich adressiert, sondern neu in alle Haushaltungen verteilt werden sollen.