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Immobilie kaufen

Sie möchten ein Haus kaufen, begründen Stockwerkeigentum - oder möchten Ihre Immobilie verkaufen?

Nach Schweizerischem Zivilgesetzbuch (ZGB) und Schweizerischem Obligationenrecht (OR) sind für verschiedene Grundbuchgeschäfte die öffentliche Beurkundung vorgeschrieben, so für Kauf, Schenkung, Tausch, Pfandrechte, Wohnrecht, Nutzniessung und gewisse Dienstbarkeiten.

Das Notariat Cham ist mit der öffentlichen Beurkundung dieser Geschäfte beauftragt. Die gemeindlichen Notare sind auch verantwortlich, dass die öffentlich beurkundeten Verträge im Grundbuch des Kantons Zug eingetragen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.