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Förderbeiträge

Förderprogramm der Einwohnergemeinde Cham

Mit dem Energiereglement und der zugehörigen Energieverordnung hat die Gemeinde Cham die Möglichkeit, die Nutzung erneuerbarer Energien und Massnahmen zur Energieeffizienz finanziell zu fördern.

Aktuelle News: Neues Online-Portal für Fördergesuche der Gemeinde Cham ab 1. Januar 2025 

Bisher konnten Fördergesuche an die Gemeinde Cham per E-Mail oder Post eingereicht werden. Um die Abläufe zu optimieren, führt die Gemeinde Cham ab 1. Januar 2025 ein Online-Gesuchsportal ein. 

Das Portal ermöglicht die digitale und papierlose Erfassung und Verwaltung der Fördergesuche Energie an einem zentralen Ort. Die Gesuchsteller können alle Angaben und Unterlagen direkt über das Portal einreichen und der Bearbeitungsstand ist jederzeit für sie einsehbar. Der Ablauf bleibt dabei ähnlich wie bisher – mit dem Unterschied, dass der gesamte Prozess digitalisiert wurde. Vor der ersten Nutzung müssen die Gesuchsteller lediglich ein Konto erstellen, welches Sie auch für künftige Gesuche wiederverwenden können. Wer bereits ein Login einer kantonalen Förderplattform (bspw. Das Gebäudeprogramm) besitzt, kann sich mit dem selben Login anmelden und muss kein neues Benutzerkonto erstellen.

Informationen zur Einreichung der Fördergesuche und Schlussunterlagen finden Sie weiter unten auf dieser Website.

Auskunft

Möchten Sie ein neues Fördergesuch einreichen oder haben Sie Fragen zu einem laufenden Fördergesuch? Wir helfen Ihnen gerne weiter: Bereich Umwelt, Abteilung Verkehr und Sicherheit, Patricia Frison Schnurrenberger, Tel. 041 723 87 79, E-Mail energiefoerderung@cham.ch. Bei laufenden Fördergesuchen geben Sie bitte immer die Fördergesuchs-Nr. an, damit wir Ihre Anfrage zuordnen können.

Fördermassnahmen

Von den Fördergeldern profitieren folgende energetischen Massnahmen:

  • Photovoltaikanlagen (PV)
  • Batteriespeicher zur Eigenverbrauchsoptimierung von Photovoltaikanlagen
  • Thermische Sonnenkollektoren
  • Neubauten nach erhöhten Baustandards (Minergie, SIA-Effizienzpfad Energie oder gleichwertig)
  • Sanierungen (Modernisierungen) nach erhöhten Baustandards (Minergie, SIA- Effizienzpfad Energie oder gleichwertig)
  • Beleuchtungsberatungen: Beratung für die Sanierung der Aussen- und Innenbeleuchtung im allgemeinen Bereich für Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser im Stockwerkeigentum
  • Energiecoaching bei einer umfassenden Gebäudeerneuerung (Begleitung der Bauherrschaft während der Planungs- und Ausführungsphase z.B. durch energienetz-zug)
  • Energieversorgungsanlagen mit besonders hohem Wirkungsgrad oder Anteil an erneuerbarer Energie sowie Anlagen zur C02-Abscheidung und Speicherung (Anlagen und Machbarkeitsstudien)
  • Beratungen und Studien zur Reduktion des motorisierten Individualverkehres

 Wichtige Information zum Fördergesuch

  1. Fördergesuche sind zwingend vor Baubeginn bzw. Installationsbeginn einzureichen. Nachträglich eingereichte Gesuche können gemäss Energieverordnung nicht berücksichtigt werden.
  2. Welchen Anforderungen die Projekte entsprechen müssen und wie hoch die Beitragssätze sind entnehmen Sie der Energieverordnung. Bitte konsultieren Sie diese bevor Sie ein Fördergesuch einreichen.

Energiestadtkommission (ESK) / Vollzug 

Für den Vollzug von Energiereglement und Energieverordnung ist die Energiestadtkommission (ESK) verantwortlich. Sie entscheidet über die Vergabe von Fördergeldern. Die Gesuche werden in den Sitzungen der ESK besprochen. Sitzungs- und Eingabetermine 2025: 28. Januar (Eingabe bis 13.1.); 15. Mai (Eingabe bis 29.4.), 1. Juli (Eingabe bis 16.6.), 23. September (Eingabe bis 8.9.), 27. November (Eingabe bis 11.11.)

Einreichung Fördergesuche und Schlussunterlagen

Fördergesuche ab 1.1.2025: alle Fördergesuche müssen über das Online-Gesuchsportal abgewickelt werden (Einreichung Fördergesuch und Schlussunterlagen). Die Abwicklung erfolgt ausschliesslich über das Web-Portal.

Fördergesuche bis 31.12.2024:  Fördergesuche bzw. Schlussunterlagen von Fördergesuchen mit Eingabe vor 31.12.2024, müssen weiterhin in Papierform oder per E-Mail eingereicht werden. Das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Fördergesuchformular (PDF) senden Sie bitte per E-Mail an energiefoerderung@cham.ch oder an folgende Postadresse: Einwohnergemeinde Cham, Bereich Umwelt, Mandelhof,  Postfach, 6330 Cham.

Bitte beachten Sie, dass für Fördergesuche und Baugesuche unterschiedliche Prozesse gelten und verschiedene Abteilungen für die Abwicklung zuständig sind.

  • Zuständigkeit Fördergesuche: Bereich Umwelt, Abteilung Verkehr und Sicherheit: Patricia Frison Schnurrenberger, Tel. 041 723 87 79, energiefoerderung@cham.ch
  • Zuständigkeit Meldung von Solaranlagen: Bereich Baugesuche, Abteilung Planung und Hochbau
    Meldungen für Solaranlagen richten Sie an den zuständigen Bereich Baugesuche. Mehr Informationen finden Sie hier. Kontakt: Einwohnergemeinde Cham, Abteilung Planung und Hochbau, Mandelhof, Postfach, 6330 Cham, Tel. 041 723 87 50, bauabteilung@cham.ch

 

Kostenlose Energieberatung

Sie möchten Ihr Gebäude energetisch optimieren und wissen nicht wie anfangen? Der Verein energienetz-zug führt im Auftrag des Kantons Zug und der Zuger Gemeinden eine Energieberatungsstelle. Informieren Sie sich kostenlos unter Informieren Sie sich kostenlos Tel. 0800 28 23 82  (s. Beratungsangebot)

 

Cham fördert neu auch PV-Batteriespeicher

Die neue Energieverordnung tritt am 1.Januar 2023 in Kraft und sieht verschiedene Änderungen des Energieförderprogramms vor. So fördert die Gemeinde Cham neuerdings auch PV-Batteriespeicher, welche nach dem 1. Januar 2023 installiert werden. 

energiefranken.ch: Mit wenigen Klicks zum passenden Energieförderprogramm
Die öffentliche Hand (Bund, Kantone und Gemeinden), aber auch Energieversorger und andere Akteure bieten Förderprogramme in den Bereichen Gebäude, Mobilität und Elektrogeräte an. Angesichts dieser Vielfalt ist es für Privatpersonen oder Unternehmen nicht immer einfach, das richtige Förderprogramm für ihr Projekt zu finden. Die Plattform zeigt dann eine vollständige Übersicht aller relevanten Förderangebote, sortiert nach Themen. Die Bedienung ist einfach: Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohn- oder Geschäftssitz ein, wählen Sie den Bereich "Gebäude" oder "Mobilität" und die Zielgruppe "Privatperson" oder "Unternehmen". Links: www.energiefranken.ch  

Förderprogramm vom Bund
Gestützt auf eine Vereinbarung mit dem Bund vollziehen die Kantone "Das Gebäudeprogramm". "Das Gebäudeprogramm" verhilft zu Beiträgen an die Sanierung der Gebäudehülle. Aktuelle Informationen finden Sie unter Energie Zentralschweiz.

Impulsberatungen erneuerbar heizen ab 1. April 2022 schweizweit kostenlos
Ab. 1. April 2022 werden die Impulsberatungen für den Heizungsersatz vom Bund gefördert. Informationen zum Impulsprogramm vom Bund erhalten Sie unter www.erneuerbarheizen.ch und Telefonnummer 0848 444 444. 

Das Gebäudeprogramm des Kantons Zug
Ab 1. Januar 2022: Das Gebäudeprogramm des Kanton Zug fördert neu den Heizungsersatz. Im Rahmen des Gebäudeprogramms gewährt der Kanton Zug auch Beiträge an den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpensysteme oder Holzheizungen. Neue Anträge zum Heizungsersatz nimmt die Gemeinde Cham deshalb nicht mehr entgegen, solange ein kantonales Förderprogramm für den Heizungsersatz besteht. Weiterführende Infos: