Hinterlegung von Verfügungen von Todes wegen
Die Einwohnerdienste Cham dienen als amtliche Hinterlegungsstelle für Verfügungen von Todes wegen (Testamente, Erbverträge) von Einwohner/innen der Gemeinde Cham (§ 10 Abs. 1 Ziff. 2 EG ZGB). Die Entgegennahme zur Aufbewahrung wird schriftlich bestätigt. Bei einem Wohnortwechsel ist die deponierte Verfügung bei der zuständigen Behörde am neuen Wohnsitz zu hinterlegen.
Preis
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerdienste | 041 723 87 30 | Kontaktformular |
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Finanzen und Verwaltung | 041 723 88 88 | finanzen@cham.ch |