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Bewilligungsgesuch für Anlässe / Temporärer Alkoholausschank

Kurzbeschrieb
Temporärer Alkoholausschank an Veranstaltungen

Generelle Information
Die Abgabe alkoholhaltiger Getränke ist bewilligungspflichtig. Im privaten geschlossenen Bereich wird nur eine Bewilligung benötigt, wenn die Abgabe gewerbsmässig erfolgt. Das Gesuchsformular muss spätestens 30 Arbeitstage vor dem Anlass eingereicht werden.

Ergebnis
Das Gesuchsformular kann ausgefüllt und ausgedruckt werden.

Kosten
Erteilung der Bewilligung (regulärer Aufwand) CHF 50.00 zuzüglich CHF 10.00 pro Tag für den Ausschank von gebrannten Wassern. Bei erhöhtem Aufwand werden die Kosten nach Aufwand verrechnet.

Bemerkungen
Die Bewilligung bezieht sich immer auf einen bestimmten Anlass und auf eine bestimmte mündige und gut beleumdete Person, die für den Anlass verantwortlich ist.

Vorbedingungen
Bewilligung/Mietvertrag für entsprechende Räumlichkeit oder Grundstück.
Hirsgartenareal: Reservation Werkhof Cham

Vorgehen

  1. Bestimmungen lesen
  2. Formular ausfüllen und abschicken
  3. PDF ausdrucken und handschriftlich unterzeichnen
  4. Formular bei Gemeinde einreichen, gleichzeitig Meldung an Zuger Polizei
  5. Bewilligung wird durch die Gemeinde erstellt
  6. Begleichung der Bewilligungskosten
  7. Durchführung des Anlasses

Formular
Hier geht es zum Online-Formular

Erforderliche Dokumente
Bestätigung des Mietverhältnisses

Rechtliche Grundlagen
Kantonale Bestimmungen:
Gastgewerbegesetz vom 25.01.1996 (943.11)
Gesundheitsgesetz vom 30.10.2008 (821.1)
Lotteriegesetz vom 06.07.1978 (942.41)
Polizei-Organisationsgesetz vom 30.11.2006 (512.2)
Schall- und Laserverordnung vom 28.02.2007 (814.49)
Lärmverordnung vom 21.04.1971 (670.11)

Weiterführende Informationen und Dokumente
Eidgenössische Bestimmungen: §41 und §42 Alkoholgesetz vom 21.06.1932 (680)
Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung vom 23.11.2005 (817.02)
Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21.12.1937 (311)
Durchführung einer sauberen Veranstaltung

Adresse
Einwohnergemeinde Cham, Polizeiamt
Postfach
6330 Cham
Tel 041 723 87 81
polizeiamt@cham.ch

Öffnungszeiten
Mo: 8.00‒11.45/13.30‒18.00 Uhr
Di: 13.30‒17.00 Uhr
Mi/Do: 8.00‒11.45/13.30‒17.00 Uhr
Fr: 7.00‒13.00 Uhr

Zugehörige Objekte

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Factsheet_-_Kontrolle_von_Gasgrills_an_Veranstaltungen_DE.PDF (PDF, 951.19 kB) Download 0 Factsheet_-_Kontrolle_von_Gasgrills_an_Veranstaltungen_DE.PDF
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