Bewilligungsgesuch für die Alkoholabgabe in einem gastgewerblichen Betrieb
Kurzbeschrieb
Bewilligung für die Alkoholabgabe in einem gastgewerblichen Betrieb.
Generelle Information
Eine Bewilligung für gastgewerbliche Tätigkeiten in Sinne des Gastgewerbegesetzes ist erforderlich für die Abgabe alkohlischer Getränken zum Konsum an Ort und Stelle, das Ueberlassen von Räumlichkeiten für den Konsum alkoholhaltiger Getränke.
Ergebnis
Bewilligungsgesuch ausfüllen, ausdrucken und der Gemeindeverwaltung inklusiv Auszug aus dem Strafregister zusenden.
Kosten
Die Kosten werden nach dem Verwaltungsgebührentarif des Kantons Zug vom 11. März 1974, nach Aufwand, verrechnet.
Bemerkungen
Die Bewilligung umfasst gleichzeitig auch die Bewilligung zum Kleinhandel mit gebrannten Wassern, sofern nicht ausdrücklich darauf verzichetet wird.
Vorbedingungen
Alkoholabgabe oder Ausschank
Vorgehen
- Bestimmungen lesen
- Formular ausfüllen und abschicken
- Bewilligung abwarten
- Per Rechnung bezahlen
Formular
Hier geht es zum Online-Formular
Erforderliche Dokumente
Gesuchsformular und Auszug aus dem Strafregister
Rechtliche Grundlagen
Gastgewerbegesetz des Kantons Zug vom 25. Januar 1996.
Weiterführende Informationen und Dokumente
Rechtliche Grundlagen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung.
Adresse
Einwohnergemeinde Cham, Polizeiamt
Postfach
6330 Cham
Tel 041 723 87 81
info@cham.ch
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag
08.00 - 11.45 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
montags bis 18.00 Uhr
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Verkehr und Sicherheit | 041 723 87 81 | vs@cham.ch |
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