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Submission

Das öffentliche Beschaffungswesen der Einwohnergemeinde Cham richtet sich nach dem Submissionsgesetz (SubG) des Kanton Zug, der Interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) und der Submissionsverordnung (SubV) des Kanton Zug.

Der Gemeinderat Cham hat zu diesen gesetzlichen Bestimmungen ergänzende Richtlinien erlassen.

Bei Fragen zum gemeindlichen Submissionswesen ist Daniel Meister unter Tel. 041 723 87 52 oder daniel.meister@cham.ch Ihr Ansprechpartner.

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