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Erfassung der Beitragspflichtigen

Personen, die eine selbständige Tätigkeit ausüben, Nichterwerbstätige sowie Personengesellschaften und juristische Personen müssen bei der kantonalen Ausgleichskasse registriert werden, um mit der zugehörigen Ausgleichskasse die AHV-Beiträge abzurechnen. Damit die Registratur vollzogen werden kann, muss ein Anmeldeformular ausgefüllt werden. Folgende Formulare können Sie bei uns beziehen:
  • Anmeldung als Selbständigerwerbender
  • Anmeldung als Nichterwerbstätiger
Die Anmeldung für Personengesellschaften sowie juristische Personen erhalten die Gesellschaften automatisch nach der Publikation im Amtsblatt.

Weitere Informationen finden Sie unter:

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gratis

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