Abmeldung
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich an unserem Schalter oder via Online-Schalter abmelden. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.
Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern benötigen wir:
- Pass oder Identitätskarte
Bei ausländischer Staatsbürgerschaft benötigen wir von Ihnen den:
- Ausländerausweis im Original
- Kopie des neuen Mietvertrags