Testament, Ehe- und Erbvertrag
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Testament aufsetzen
Damit Sie ein Testament aufsetzen können, müssen Sie 18 Jahre alt und urteilsfähig sein. Es gibt drei Arten von Testamenten:
- Das handschriftliche (eigenhändige) Testament
- Das öffentliche (notarielle) Testament
- Das mündliche Testament (Nottestament - notariell - Ausnahmefall)
- Angabe von Ort, Tag, Monat und Jahr der Errichtung auf dem Dokumentes;
- Sie müssen den gesamten Testamentstext (auch Orts- und Datumsangabe) selber handschriftlich verfassen;
- Sie müssen das Testament persönlich unterschreiben.
Ehe und Erbverträge
Ein Erbvertrag zwischen dem so genannten Erblasser und einem oder mehreren Erben ist erst gültig, wenn er öffentlich beurkundet ist. Nachträglich kann man ihn nur mit dem Einverständnis aller Vertragspartner ändern oder auflösen.
Der Erbvertrag ist vor allem dann eine Alternative zum Testament, wenn man jemanden unwiderruflich begünstigen, freiwillig auf seinen Pflichtteil verzichten (Erbverzicht) oder eine weitere Massnahme definitiv festlegen möchte.
Für die Errichtung dieser Verträge können Sie sich an unsere gemeindliche Urkundsperson oder auch an einen sonstigen Notar oder Rechtsanwalt wenden.
Depotstelle
Die Einwohnerdienste führen die Depotstelle für letztwillige Verfügungen (Testamente, Ehe- und Erbverträge) für Personen mit gesetzlichem Wohnsitz in Cham.
Die Dokumente können persönlich oder schriftlich eingereicht werden. Bei schriftlicher Einlage sind die genauen Personalien aufzuführen.
Es ist eine einmalige Depotgebühr von CHF 30.00 zu entrichten.
Zugehörige Objekte
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Notariat Cham | 041 723 87 09 | Kontaktformular |
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