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Nannys

Nannys (Kindermädchen) betreuen Ihr Kind in der Regel bei Ihnen zu Hause. Auf dem Internet finden sich verschiedene Vermittlungsportale. Die Einwohnergemeinde Cham vermittelt keine Nannys. Bitte beachten Sie bei der Anstellung einer Nanny, dass das Anstellungsverhältnis dem schweizerischen "Normalarbeitsvertrag Hausangestellte" bezüglich Lohn, dem kantonalen "Normalarbeitsvertrag Privathaushalt" bezüglich Arbeitsbedingungen sowie dem Obligationenrecht unterstellt ist. Weitere Informationen zu den Anstellungsbedingungen finden Sie hier. Bei ausländischen Nannys sind zudem Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung zu beachten. Weitere Informationen dazu finden Sie beim Amt für Migration. Als Arbeitgeber/in haben Sie die Nanny zudem bei der Ausgleichskasse anzumelden.

In Bezug auf die Kinderbetreuung besteht für Nannys keine Meldepflicht bei der Gemeinde. Die Qualitätssicherung der Kinderbetreuung liegt alleine in der Verantwortung der Eltern.

Für Betreuungsverhältnisse mit Nannys werden keine Betreuungsgutscheine ausgerichtet.

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