Sozialhilfe
Wenn Sie sich in einer finanziellen Notlage befinden, unterstützt Sie der Sozialdienst der Einwohnergemeinde Cham in der Sicherstellung des sozialen Existenzminimums mit wirtschaftlicher Sozialhilfe für Lebensunterhalt, Wohn- und Gesundheitskosten sowie allfällige situationsbedingte Leistungen. Neben der Existenzsicherung bedürftiger Personen fördert die Sozialhilfe die wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit sowie die soziale und berufliche Integration. In persönlichen Gesprächen werden Sie von uns professionell beraten und erhalten die auf Ihre Situation ausgerichtete Unterstützung.
Die Bemessung und Ausgestaltung der wirtschaftlichen Sozialhilfe basiert auf dem Sozialhilfegesetz des Kantons Zug und den Richtlinien der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS).
Wer hat Anspruch auf Sozialhilfe?
EinwohnerInnen der Einwohnergemeinde Cham, welche nicht in der Lage sind für sich oder den Unterhalt der Familie aufzukommen, haben Anspruch auf Sozialhilfe.
- Sozialhilfe wird dann gewährt, wenn Bedürftige sich nicht selbst helfen können und Hilfe von Dritten (z.B. durch Arbeitslosentaggelder, Renten, Stipendien, Unterhaltsbeiträge) nicht oder nicht rechtzeitig erhältlich ist.
- Sozialhilfe soll einer Notlage abhelfen, die individuell, konkret und aktuell ist. Die Unterstützung ist nicht ursachen- sondern bedarfsorientiert. Sozialhilfe wird nur für die Gegenwart und (sofern die Notlage anhält) für die Zukunft ausgerichtet, nicht jedoch für die Vergangenheit.
Auf unserem Merkblatt Sozialhilfe finden Sie wichtige Informationen zum Bezug von Sozialhilfe.
Eine einfache Erklärung rund um das Thema Sozialhilfe finden Sie auch in verschiedenen Erklärvideos der SKOS. Informationen zum Bezug von Sozialhilfe und den Rechten und Pflichten der Beziehenden werden dabei leicht verständlich und anschaulich dargestellt.
Mit dem Sozialhilferechner der SKOS können Sie zudem prüfen, ob Sie Anspruch auf Sozialhilfe haben. Aufgrund von Angaben zum Wohnort, zu den im Haushalt lebenden Personen, zu Einkommen und Vermögen sowie zu fixen Ausgaben für Miete, Gesundheits- und Transportkosten erstellt das digitale Tool eine provisorische Anspruchsberechnung ohne Gewähr. Je nach Voreinstellung beinhaltet das Resultat einen konkreten Betrag oder beantwortet nur die Frage der Anspruchsberechtigung.
Auskunft und Anmeldung
Für die Klärung Ihres Anspruchs kontaktieren Sie bitte unseren Sozialdienst.
Zugehörige Objekte
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Sozialdienst | 041 723 88 00 | Kontaktformular |