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Geschäfte im Zusammenhang mit Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Transaktionen gemäss Fusionsgesetz sind beurkundungsbedürftig. Das Notariat Cham nimmt solche öffentlichen Beurkundungen vor und erstellt die nötigen Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften (Kopien).

Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wir beraten Sie gerne.

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