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Revision der Ortsplanung 1990

1990
Im Jahre 1980 wurden mit der damaligen Ortsplanung (siehe 1980: Ortsplanung 1980) die Ziele aus früheren Jahre korrigiert, indem durch das Weglassen einzelner Bauzonen das "Fassungsvermögen" auf 13'000 Einwohner reduziert wurde.

Die Ziele der Revision 1990 kann man einfach mit dem Begriff "Schonung der Landschaft" zusammenfassen.
Die Planungsgrundsätze lauteten:
  • der Landwirtschaft genügend Flächen geeignete Kulturland erhalten
  • Siedlungen, Bauten und Anlagen in die Landschaft einordnen
  • See- und Flussufer freihalten und den öffentlichen Zugang erleichtern
  • naturnahe Landschaften und Erholungsräume erhalten
  • die Wälder sollen ihre Funktion erfüllen können
  • die Wohn- und Arbeitsgebiete zweckmässig Zuordnung und mit dem öffentlichen Verkehr erschliessen
  • Wohngebiete vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen verschonen
  • Rad- und Fusswege erhalten bzw. erschaffen
  • den Siedlungen viel Grünfläche und Bäume erhalten
  • für öffentliche Bauten und Anlagen sollen die regionalen Bedürfnisse berücksichtigt und störende Ungleichheiten abgebaut werden
  • Einrichtungen (Schulen, Freizeitanlagen und öffentliche Dienste sollen gut erreichbar sein
  • nachteilige Auswirkungen auf die natürlichen Lebensgrundlagen, die Bevölkerung und die Wirtschaft sollen wenn möglich vermieden werden.

Die Arbeiten wurden von einer Planungskommission in insgesamt acht Schritten innert knapp vier Jahren vorgenommen.

Während der öffentlichen Auflage im Herbst 1990 wurden 38 Einwendungen eingereicht, wovon 33 Einwendungen an der Gemeindeversammlung entschieden werden müssen.

An der Gemeindeversammlung vom 10. Dezember 1990 nahmen 568 Stimmberechtigte teil.
Nach Behandlung der Einwendungen wurden die Planungsmittel mit unmittelbar verbindlicher Rechtskraft (die Bauordnung, das Reklamereglement sowie der Zonenplan) mit den zuvor beschlossenen Änderungen nach rund 4 3/4 Stunden Beratung gutgeheissen.
Die übrigen Punkte wurden auf die nächste Gemeindeversammlung vertagt.

Bereits am 28. Januar 1991 wurden noch die weiteren Planungsmittel mit unmittelbar verbindlicher Rechtskraft (der Kernzonenplan, der Plan Empfindlichkeitsstufen sowie der baulinienplan Zuger- / Ottostrasse) gutgeheissen.
Die Planungsmittel mit ohne unmittelbar verbindlicher Rechtskraft
  • Teilrichtplan Siedlung und Landschaft
  • Teilrichtplan Verkehr
  • Teilrichtplan Schutzobjekte mit Inventar Natur- und Kulturobjekte
  • Kernrichtplan
wurden zur Kenntnis genommen.