Im Jahre 1956 wurde von der Gemeindeversammlung das "Reglement über die Beseitigung von Hauskehricht, gewerblichen und industriellen Abfallstoffen" genehmigt. Damit wurden alle steuerpflichtigen Personen verpflichtet, eine Abfallgebühr von Fr. 50.-- zu entrichten. Die Gewerbe- und Wirtschaftsbetriebe mussten Fr. 100.-- bis 350.-- bezahlen.
Mit dem neuen Reglement wurde das Verursacherprinzip eingeführt und die Entsorgung mit
Kehrrichtabfuhr
Grüntour
Sperrguttour
Spezialsammlungen
Bereitstellung
Rückgabe an Verkaufsstellen
private Entsorgung
organisiert.
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