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Einführung der Kehrichtsackgebühr

1990
Im Jahre 1956 wurde von der Gemeindeversammlung das "Reglement über die Beseitigung von Hauskehricht, gewerblichen und industriellen Abfallstoffen" genehmigt. Damit wurden alle steuerpflichtigen Personen verpflichtet, eine Abfallgebühr von Fr. 50.-- zu entrichten. Die Gewerbe- und Wirtschaftsbetriebe mussten Fr. 100.-- bis 350.-- bezahlen.

Mit dem neuen Reglement wurde das Verursacherprinzip eingeführt und die Entsorgung mit
  • Kehrrichtabfuhr
  • Grüntour
  • Sperrguttour
  • Spezialsammlungen
  • Bereitstellung
  • Rückgabe an Verkaufsstellen
  • private Entsorgung
organisiert.