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Wie weiter mit der Villa Villette

1985
Am 05. April 1981 konnte die Gemeinde Cham den Villette-Park mit den dazugehörenden Gebäulichkeiten kaufen (siehe 1981: Kauf des mittleren und westlichen Villetteparks).

Die Villa Villette stand zu diesem Zeitpunkt leer. Der Gemeinderat beauftragte die Villette-Kommission einen Verwendungszweck für die Villa zu suchen. Als Erstes wurde entschieden, dass die Villa nicht verkauft, sondern nur vermietet werden soll, wobei der Mieter die Villa auf eigene Kosten nach denkmalpflegerischen Gesichtspunkten renovieren muss. Dabei muss mit Kosten von Fr. 3 Millionen gerechnet werden.
Obwohl sich über hundert Interessenten meldeten, konnte kein Mietvertrag abgeschlossen werden.
Auch mit dem Kanton wurde verhandelt und über mögliche Nutzungen diskutiert.

Für die Bevölkerung ist der Villette-Park inzwischen vier Jahre zugänglich und wird rege als Naherholungsgebiet benutzt. Der Villette-Kommission wurde immer wieder zugetragen, dass es ein grosser Fehler wäre, die Villa der Bevölkerung wegzunehmen und in fremde Hände zu geben.

Schlussendlich wurde die Villette-Kommission vom Gemeinderat beauftragt nur noch mit dem Kanton zu verhandeln und nach einer Lösung zu suchen.

Im Januar 1985 konnte nach vielen Verhandlungen folgende Übereinkunft zwischen dem Kanton und der Gemeinde erzielt werden:

  • Die Villa soll erhalten, renoviert und vollumfänglich der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden
  • Die Villette soll ein Begegnungs- und Kulturzentrum für die Bevölkerung der Gemeinde Cham, der Region Ennetsee und des Kantons Zug werden.
  • Kanton und Gemeinde übernehmen die Renovationskosten.

Die Gemeindeversammlung vom 24. Juni 1985 hat folgende fünf Anträge gutgeheissen:
  1. Die Villette-Villa sei zu erhalten, zu renovieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Einwohnergemeinde Cham soll nebst den gesetzlichen Beiträgen betreffend Denkmalpflege 1/3 der Instandstellungskosten im Betrag von max. einer Million Franken plus Bauteuerung zu Lasten der Investitionsrechnung, bzw. Spezialreserve übernehmen.
  3. Die Einwohnergemeinde Cham soll die Hälfte der Möbilierungskosten von max. Fr. 150'000.-- zu Lasten der Investitionsrechnung übernehmen.
  4. Die Einwohnergemeinde Cham soll der Stiftung beitreten und der Gemeinderat ermächtigt werden, die Villette-Villa der Stiftung zu überführen.
  5. Die Einwohnergemeinde Cham soll ein allfälliges Betriebsdefizit der Villette-Villa von 2/3 pro Jahr ab Inbetriebnahme übernehmen. Dieser Anteil ist jeweils ins Budget aufzunehmen.