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Landkauf für den öffentlichen Freiraum

1994
Mit der Zonenplanänderung von 1990 wurde die "Bärenmatte" zwischen der Sinser- und der Obermühlestrasse in die "Zone des öffentlichen Interesses für Freihaltung, Grün- und Erholungsflächen" umgezont.
Dies hatte zur Folge, dass die Hammer AG als Besitzerin der 2'938 m2 grossen Parzelle das Heimschlagsrecht geltend machte.

Die Gemeindeversammlung vom 24. Januar 1994 bewilligte grossmehrheitlich den Kredit von Fr. 1'533'930.--.