Schularzt, Schulzahnarzt
Um Risiken und gesundheitliche Gefährdungen bei Kindern und Jugendlichen frühzeitig zu erkennen und notwendige Massnahmen einzuleiten, werden die schulärztlichen Reihenuntersuchungen durchgeführt. Diese finden dreimal statt: Im Kindergarten, im 5. und 8. Schuljahr.
Die Untersuchungen werden von Schulärztinnen und Schulärzten durchgeführt, welche von der Gemeinde dafür bezeichnet werden. Sie unterstehen der Schweigepflicht. Im Sinne einer betriebsärztlichen Tätigkeit beraten sie Schulbehörden, Schulleitungen und Lehrpersonen sowie Eltern und Jugendliche bei Fragen rund um die Gesundheit und helfen mit, den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule gesundheitsförderlich umzusetzen.
Schulärztlicher Untersuch Kindergarten
(Praxis Kinderärzte Lorzenpark, Tel. 041 520 01 20)
• Körperliche Untersuchung ohne Genitalien
• Grösse, Gewicht, Blutdruckmessung
• Hör- und Sehtest
• Untersuchung der Grobmotorik (Ballfangen, Einbeinstand) sowie der Feinmotorik (Kreis ausschneiden, Männchen zeichnen)
Schulärztlicher Untersuch 5. Primarklasse
(Praxis Kinderärzte Lorzenpark, Tel. 041 520 01 20)
• Vollständige körperliche Untersuchung ohne Genitalien
• Grösse, Gewicht, Blutdruckmessung
• Hör- und Sehtest
• Reflexe
Schulärztlicher Austrittsuntersuch 2. Sekundarstufe I
• Körperliche Untersuchung (Ohren, Hals, Herz, Lunge, Gliedmassen, Nabel-Leistenbruch)
• Haut: Auffällige Pigmente
• Knaben: Hodendescensus, Hodenkrampfadern
• Mädchen: Auftreten/Regelmässigkeit der Menstruation
• Sehtest, Farbblindheitstest
• Impfstatus überprüfen, evtl. Impfempfehlung an Erziehungsberechtigte
Wenn Sie Ihr Kind dem schulärztlichen Untersuch nicht unterziehen möchten, so richten Sie eine schriftliche Abmeldung an die Schuladministration, Schulhausstrasse 1, 6330 Cham. Legen Sie dieser Abmeldung die Bestätigung eines Arztes bei, welche den Gesundheitszustand Ihres Kindes bescheinigt.