Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister sowie anderen Registern austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte zuerst mit dem Steueramt Kontakt auf und melden sich anschliessend bei der Einwohnerkontrolle ab.
Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern benötigen wir:
Meldebestätigung / Schriftenemfpangsschein
Pass oder Identitätskarte
Bei ausländischer Staatsbürgerschaft benötigen wir von Ihnen den:
Ausländerausweis
Formular W
Schriftliche Abmeldung Eine schriftliche Abmeldung ist in Ausnahmefällen unter Verrechnung der Kosten möglich. Bitte nehmen Sie dafür mit uns Kontakt auf.