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Abmeldung

Zuständige Stelle:Einwohnerkontrolle

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohnerregister sowie anderen Registern austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug bei unserem Schalter abmelden. Wenn Sie definitiv ins Ausland ziehen, nehmen Sie bitte zuerst mit dem Steueramt Kontakt auf und melden sich anschliessend bei der Einwohnerkontrolle ab.

Bei Schweizer Bürgerinnen und Bürgern benötigen wir:
  • Meldebestätigung / Schriftenemfpangsschein
  • Pass oder Identitätskarte

Bei ausländischer Staatsbürgerschaft benötigen wir von Ihnen den:
  • Ausländerausweis
  • Formular W

Schriftliche Abmeldung
Eine schriftliche Abmeldung ist in Ausnahmefällen unter Verrechnung der Kosten möglich. Bitte nehmen Sie dafür mit uns Kontakt auf.

Verantwortlich Telefon Preis
Einwohnerkontrolle 041 723 87 30 Die Persönliche Abmeldung ist gebührenfrei.

Onlinedienst Online Bestellen Laden Info
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