Förderbeiträge
Gebäude werden saniert und modernisiert. Um Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer in dieser komplexen Angelegenheit finanziell und beraterisch zu unterstützen, existieren Förderprogramme auf den Ebenen Gemeinde, Kanton und Bund sowie Energieberatungsdienstleistungen. Eine Übersicht darüber gibt diese Seite.
Organisatorische Information Abwicklung Fördergesuche
Gerne helfen Ihnen unsere Mitarbeitenden bei der Realisierung Ihrer Projekte:
- Zuständigkeit Fördergesuche: Bereich Umwelt, Abteilung Verkehr und Sicherheit
Ihre Fördergesuche reichen Sie elektronisch als PDF oder per Post (1 Exemplar) beim Bereich Umwelt ein. Kontakt: Einwohnergemeinde Cham, Bereich Umwelt, Patricia Frison Schnurrenberger, Tel. 041 723 87 79, umwelt@cham.ch.
Wichtig: Fördergesuche und Beilagen müssen zwingend vor Baubeginn eingereicht werden. Nach Baubeginn eingereichte Projekte sind nicht förderberechtigt und können nicht berücksichtigt werden.
- Zuständigkeit Meldung von Solaranlagen: Bereich Baugesuche, Abteilung Planung und Hochbau
Meldungen für Solaranlagen richten Sie an den zuständigen Bereich Baugesuche. Mehr Informationen zur Meldung von Solaranlagen finden Sie hier. Kontakt: Einwohnergemeinde Cham, Abteilung Planung und Hochbau, Mandelhof, Postfach, Tel. 041 723 87 50, bauabteilung@cham.ch
Förderprogramm der Einwohnergemeinde Cham
Mit dem Energiereglement und der zugehörigen Energieverordnung hat die Gemeinde Cham die Möglichkeit, die Nutzung erneuerbarer Energien und den sparsamen Einsatz von nicht erneuerbaren Energien finanziell zu fördern.
Von den Fördergeldern profitieren folgende energetischen Massnahmen (Stand 1. Januar 2023):
- Neubauten und Modernisierungen nach MINERGIE®,-MINERGIE®-P und MINERGIE®-AStandard sowie nach SIA-Effizienzpfad Energie
- Thermische Sonnenkollektoren auf bestehenden Gebäuden
- Photovoltaikanlagen
- Batteriespeicher zur Eigenverbrauchsoptimierung bei Photovoltaikanlagen
- Energieversorgungsanlagen mit besonders hohem Wirkungsgrad oder Anteil an erneuerbarer Energie (z.B. Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke oder Anlagen zur Abwärmenutzung) sowie Anlagen zur CO2-Abscheidung und Speicherung
- Innovative Mobilitätslösungen zur Reduktion des motorisierten Individualverkehrs.
Welchen Anforderungen die Projekte entsprechen müssen und wie hoch die Beitragssätze sind entnehmen Sie der Energieverordnung.
Für den Vollzug von Energiereglement und Energieverordnung ist die Energiestadtkommission (ESK) verantwortlich. Sie entscheidet über die Vergabe von Fördergeldern. Um Förderbeiträge zu beantragen ist das Antragsformular auszufüllen und an die Einwohnergemeinde Cham zu senden. Wichtig ist, dass das Förderbeitragsgesuch vor Baubeginn eingereicht wird.
Bei Fragen steht Ihnen Patricia Frison Schnurrenberger (Tel. 41 41 723 87 79, patricia.frison@cham.ch) gerne zur Verfügung.
Neue Energieverordnung mit angepasstem Förderprogramm ab 1. Januar 2023 - Cham fördert neu auch PV-Batteriespeicher
Die neue Energieverordnung tritt am 1.Januar 2023 in Kraft und sieht verschiedene Änderungen des Energieförderprogramms vor. So fördert die Gemeinde Cham neuerdings auch PV-Batteriespeicher, welche nach dem 1. Januar 2023 installiert werden. Wir machen Gesuchsteller darauf aufmerksam, dass Fördergesuche zwingend vor Baubeginn beim Bereich Umwelt mit dem neuen Gesuchsformular einzureichen sind. Eine rückwirkende Förderung ist nicht möglich. Das entsprechende Gesuchsformular finden Sie hier.
Förderprogramm vom Bund
Gestützt auf eine Vereinbarung mit dem Bund vollziehen die Kantone "Das Gebäudeprogramm". "Das Gebäudeprogramm" verhilft zu Beiträgen an die Sanierung der Gebäudehülle. Aktuelle Informationen finden Sie unter Energie Zentralschweiz.
Impulsberatungen erneuerbar heizen ab 1. April 2022 schweizweit kostenlos
Ab. 1. April 2022 werden die Impulsberatungen für den Heizungsersatz vom Bund gefördert. Informationen zum Impulsprogramm vom Bund erhalten Sie unter www.erneuerbarheizen.ch und Telefonnummer 0848 444 444.
Das Gebäudeprogramm des Kantons Zug
Ab 1. Januar 2022: Das Gebäudeprogramm des Kanton Zug fördert neu den Heizungsersatz. Im Rahmen des Gebäudeprogramms gewährt der Kanton Zug auch Beiträge an den Ersatz von fossilen und elektrischen Heizungen durch Fernwärmeanschlüsse, Wärmepumpensysteme oder Holzheizungen. Neue Anträge zum Heizungsersatz nimmt die Gemeinde Cham deshalb nicht mehr entgegen, solange ein kantonales Förderprogramm für den Heizungsersatz besteht. Weiterführende Infos:
- Energiefachstelle — Kanton Zug (zg.ch)
- Das Gebäudeprogramm im Kanton Zug
- Heizungsersatz Kanton Zug
- Energieförderprogramm - Webportal (dasgebaeudeprogramm.ch)
energiefranken.ch: Mit wenigen Klicks zum passenden Energieförderprogramm
Die öffentliche Hand (Bund, Kantone und Gemeinden), aber auch Energieversorger und andere Akteure bieten Förderprogramme in den Bereichen Gebäude, Mobilität und Elektrogeräte an. Angesichts dieser Vielfalt ist es für Privatpersonen oder Unternehmen nicht immer einfach, das richtige Förderprogramm für ihr Projekt zu finden. Die Plattform zeigt dann eine vollständige Übersicht aller relevanten Förderangebote, sortiert nach Themen. Die Bedienung ist einfach: Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohn- oder Geschäftssitz ein, wählen Sie den Bereich "Gebäude" oder "Mobilität" und die Zielgruppe "Privatperson" oder "Unternehmen". Links: www.energiefranken.ch